Infos über die Klassenpflegeschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratenden Stimmen an der Klassenkonferenz teil.

Besteht kein Klassenverband, bilden dieEltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Auch hier bietet es sich an, eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden zu wählen.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule,vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein (vorgesehen ist auch eine Sitzung im zweiten Halbjahr!) und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten,damit sie die Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit erläutern.

Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilnehmen!