Versetzungsregeln in der Mittelstufe, Schulformwechsel nach Klasse 7, Berechtigungen und Abschlüsse

Versetzung

Die Versetzung richtet sich nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung.

 

Versetzungsvoraussetzungen:

Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird versetzt, wenn

  • die Leistungen in allen Fächern ausreichend oder besser sind oder
  • nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.

Sofern durch eine Verbesserung der Note von „mangelhaft“ aus „ausreichend“ in einem Fach die Versetzung erreicht werden kann, ist eine Nachprüfung zur Erlangung der Versetzung möglich.

 

Versetzungsmöglichkeiten bei Minderleistungen in der Sekundarstufe I:

Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird trotz Minderleistungen versetzt, wenn

  • in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird,
  • in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
  • zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.

Weil im Einzelfall weitere Regelungen und Vorgaben zu berücksichtigen sein könnten, empfiehlt es sich bei nicht ausreichenden Leistungen immer, das Gespräch mit der Schule zu suchen. Ansprechpartner sind die Klassenleitungen und der Mittelstufenkoordinator Herr Ludwig.

 

Schulformwechsel

Auf einen formlosen Antrag der Eltern hin ist nur bis zum Ende der Klasse 8 (!) ein Schulformwechsel, etwa zur Realschule oder zur Gesamtschule, möglich (§13, 3 Ausbildungs- un Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I). Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz unserer Schule. Über die tatsächliche Aufnahme an der gewünschten Schule entscheidet allerdings die Schulleitung dort. Ein solcher Schritt will gut überlegt und begleitet sein, nehmen Sie dazu rechtzeitig Kontakt zum Mittelstufenkoordinator Herr Ludwig auf.

 

Schulabschlüsse

Mit dem erfolgreichen Ende der Klasse 9 bzw. mit der Versetzung in die 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss 9).

Schülerinnen und Schüler des G9 erwerben am Ende der Mittelstufe in Klasse 10 nach einer bestandenen zentralen Abschlussprüfung die Fachoberschulreife (FOR, Mittlerer Schulabschluss). Damit verbunden ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Dies ist der Regelfall in der Schullaufbahn am Gymnasium und der weitere Weg führt in die Sekundarstufe II und damit zum Abitur oder zur Fachhochschulreife.